Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Medien-, Gestaltungs- und Marketingleistungen gegenüber Geschäftskunden und öffentlichen Auftraggebern.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vereinbarte Medien-, Gestaltungs- und Marketingleistungen von KAISA Medien, Inhaber Josef Saum, Im Steinbrüchle 3, 73441 Bopfingen, Deutschland. Kontakt: j.saum@kaisa-medien.de, Telefon 0170 3678 431.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nicht.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Diese AGB werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie bei dessen Abschluss wirksam vereinbart wurden. Allein der Besuch der Website begründet kein Vertragsverhältnis.
2. Angebote und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website dienen der Information und der Anbahnung von Aufträgen. Eine Präsentations-, Kontakt- oder Buchungsanfrage ist keine verbindliche Bestellung.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines hinreichend bestimmten Angebots oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande. Angebote und Bestätigungen können per E-Mail erfolgen. Vereinbarte Annahmefristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Leistungen und Auftragsumfang
Art, Umfang, Formate, Termine, Veröffentlichungsorte und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Dazu können Konzepte, Texte, Grafik, Printprodukte, Websites, ePaper, Logoeinträge, Unternehmenspräsentationen, Reportagen, Bilderstrecken, Videos und Social-Media-Leistungen gehören.
Eine Nennung auf der Website bedeutet nicht, dass jede dieser Leistungen in jedem Paket enthalten ist. Leistungen von Partnern, etwa eine Reportage in My Fleckle, gehören nur zum Auftrag, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Offene Gestaltungsdateien, Rohmaterial, Domainverwaltung, laufende Wartung und spätere Aktualisierungen sind nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet.
4. Mitwirkung und Freigabe
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Logos, Bilder, Texte und Zugangsmöglichkeiten in geeigneter Form bereit und benennt einen Ansprechpartner für Abstimmung und Freigabe.
Vor Veröffentlichung oder Produktion prüft der Auftraggeber die zur Freigabe vorgelegten Inhalte insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Namen, Kontaktdaten, Preise und die von ihm bereitgestellten Angaben. Die Freigabe kann per E-Mail erfolgen. Schweigen gilt nicht als Freigabe.
Die Freigabe lässt gesetzliche Mängelrechte und die Verantwortung von KAISA Medien für eigene Fehler unberührt. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden besprochen; erforderliche Terminänderungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
5. Korrekturen und zusätzliche Leistungen
Der vereinbarte Umfang von Entwürfen und Korrekturen ergibt sich aus dem Angebot. Die Behebung von Mängeln der geschuldeten Leistung wird nicht als zusätzliche Korrektur berechnet.
Änderungen des Auftrags, weitere Varianten oder zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen abgestimmt. Zusätzliche Kosten werden nicht allein aufgrund einer unverbindlichen Anfrage ausgelöst.
6. Vergütung und Fremdkosten
Die vereinbarte Vergütung und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Rechnung. Als netto bezeichnete Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregelungen.
Anzeigenbudgets für bezahlte Werbung, insbesondere Social-Media-Ads, sowie Druck-, Produktions-, Lizenz- und sonstige Fremdkosten werden nur übernommen oder weiterberechnet, wenn sie mit dem Auftraggeber vereinbart wurden. Ein Medienpaket umfasst kein unbegrenztes Anzeigenbudget.
Vorschüsse oder Teilzahlungen bedürfen einer Vereinbarung.
7. Medienpakete, Logoeinträge und Laufzeiten
Bei Schulnavi- und anderen Medienangeboten werden die Anzahl der Berufe, Unternehmensplätze, Verlinkungen, Veröffentlichungsdauer und enthaltenen Leistungen im Auftrag festgelegt. Kostenfreie Zusatzleistungen gelten ausschließlich im vereinbarten Umfang.
Eine befristete Teilnahme endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie gesondert und wirksam vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung wird eine weitere Teilnahme neu abgestimmt.
Bei unbefristeten Leistungen richten sich die Kündigungsmöglichkeiten nach der individuellen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
8. Nutzungsrechte und bereitgestellte Inhalte
Soweit Rechte an den Arbeitsergebnissen bestehen und KAISA Medien sie einräumen kann, erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Fehlt eine nähere Vereinbarung, umfasst die Nutzung den gemeinsam festgelegten Vertragszweck. Ausschließliche Rechte, weitere Nutzungsarten und die Übergabe bearbeitbarer Dateien werden gesondert vereinbart.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Einräumung der Nutzungsrechte nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung. Rechte an vorbestehenden Materialien des Auftraggebers bleiben bei ihm.
Der Auftraggeber räumt KAISA Medien die für die vereinbarte Umsetzung und Veröffentlichung erforderlichen Rechte an seinen Materialien ein und stellt sicher, dass dafür notwendige Rechte und Einwilligungen vorliegen. Bei erkennbaren Unklarheiten stimmen die Parteien die weitere Verwendung ab.
Für lizenzierte Materialien Dritter gelten zusätzlich die bei Auftragserteilung mitgeteilten Lizenzbedingungen. Eine Verwendung von Kundenarbeiten als eigene Referenz durch KAISA Medien erfolgt nur nach entsprechender Freigabe.
9. KI-Unterstützung
KAISA Medien kann künstliche Intelligenz als Hilfsmittel für vereinbarte Leistungen einsetzen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Verantwortung für die geschuldete Leistung verbleibt bei KAISA Medien.
Bei KI-gestützten Ergebnissen können urheberrechtlicher Schutz und Exklusivität eingeschränkt sein. Eine ausschließliche Nutzung oder rechtliche Schutzfähigkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart und tatsächlich möglich ist.
Vertrauliche Kundenunterlagen und personenbezogene Daten werden nicht ohne eine geeignete Rechtsgrundlage und erforderliche Abstimmung an externe KI-Dienste weitergegeben.
10. Veröffentlichung, Plattformen und Werbewirkung
Veröffentlichung und Platzierung erfolgen wie vereinbart. Ein bestimmter Werbe-, Umsatz-, Bewerbungs- oder Reichweitenerfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei externen Plattformen hängen Funktionen und Erreichbarkeit auch vom jeweiligen Betreiber ab. KAISA Medien informiert über bekannt gewordene wesentliche Einschränkungen und stimmt erforderliche Maßnahmen mit dem Auftraggeber ab. Die eigenen vertraglichen Pflichten und gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben bestehen.
11. Mängel, Haftung und Beendigung
Für Mängel und Schadensersatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber teilt festgestellte Mängel möglichst zeitnah mit und ermöglicht, soweit gesetzlich vorgesehen, eine Nachbesserung. Gesetzliche Ansprüche und Fristen werden dadurch nicht eingeschränkt.
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags richten sich Vergütung, Rückabwicklung und sonstige Folgen nach dem jeweiligen Vertragstyp, den gesetzlichen Regelungen und wirksamen individuellen Vereinbarungen. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht festgelegt.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene vertrauliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur zur Auftragsabwicklung. Ausgenommen sind bereits rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen sowie Offenlegungen, die gesetzlich erforderlich sind.
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung. Datenschutzhinweise werden getrennt von diesen AGB bereitgestellt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Vertragsbestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen. Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur bei entsprechender Vereinbarung.